Abstands- und Hygieneregeln für den
Spiel- und Trainingsbetrieb auf dem Sportgelände des SV Rot-Weiß Lage 1929 e.V.
(gültig ab dem 01.07.2021)
- Eine Teilnahme am bereitgestellten Sportangebot ist bei einschlägigen Krankheitssymptomen oder wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen ausgeschlossen. Das betreffende Mitglied muss dem Vereinsgelände fernbleiben.
- Der normale Spiel- und Trainingsbetrieb ist bei allen Altersgruppen ohne Einschränkungen erlaubt. Teilnehmerlisten sind aber weiterhin zu führen und mindestens 4 Wochen aufzubewahren. Die Dokumentation dieser Listen muss eigenständig aufbewahrt werden und bei Verlangen unverzüglich herausgegeben werden. Es wird weiterhin empfohlen, sich vor den Übungseinheiten zu testen.
- Der uneingeschränkte Sportbetrieb ist auch im Dorfgemeinschaftshaus bei allen Altersgruppen gestattet; jedoch mit ausreichender Frischluftzufuhr, also möglichst bei geöffneten Türen und Fenstern. Auch hier sind die Teilnehmerlisten weiterhin zu führen und mindestens 4 Wochen aufzubewahren. Die Dokumentation dieser Listen muss eigenständig aufbewahrt werden und bei Verlangen unverzüglich herausgegeben werden. Die Turngruppen haben ihre Sportgeräte nach den Übungseinheiten eigenverantwortlich zu desinfizieren. Auch hier wird eine Testung vor den Übungsstunden empfohlen.
- Der Ball- und die Geräteräume (DGH, Trainingsplatz, Kassenhäuser) sind nach den Abstands- und Hygieneregeln einzeln zu betreten.
- Alle Toilettenanlagen stehen wieder zur Verfügung. Auch diese Räumlichkeiten sind nach den Abstands- und Hygieneregeln einzeln zu betreten. Die ausgehängten Waschregeln (Grundlagen Händewaschen von der WHO) sind zu befolgen.
- Die Nutzungen des Jugendraums, der Umkleidekabinen und Duschen sind wieder gestattet. Es ist für eine ausreichende Durchlüftung zu sorgen. Die maximale Teilnehmerzahl ist im Jugendraum auf 25 Personen zu begrenzen. Der Aufenthalt in diesen Räumlichkeiten ist wochentags (Mo – Fr) bis 22.30 Uhr und am Wochenende (Sa + So) bis 19.00 Uhr erlaubt; danach haben alle Beteiligten das Sportgelände unverzüglich zu verlassen. 1. Ausnahme: Zusammenkünfte nur im eigenen Mannschaftskreis, die über diese Zeitpunkte hinaus gehen und der internen Zusammengehörigkeit dienen, sind im Vorfeld zwingend beim Vorstand anzumelden. 2. Ausnahme: Die Spieler der Skatabteilung dürfen den Jugendraum bis zum Ende ihrer Übungsabende nutzen.
- Der Sportverein stellt bis auf weiteres kein Pausenwasser mehr zur Verfügung. Nur dem Schiedsrichter darf eine kleine separate Flasche Wasser angeboten werden.
- Zuschauer (max. 250 Personen) sind auf dem Sportgelände zugelassen; aber der Mindestabstand von 1,50 Meter ist untereinander weiterhin einzuhalten.
KEIN RISIKO – GESUNDHEIT GEHT VOR!
Diese Regeln haben so lange Bestand, bis eine neue Mitteilung an die
Mannschaften / Abteilungen erfolgt.